BITTE BEACHTEN SIE UNSERE ZUSÄTZLICHEN BESUCHS- UND SCHUTZREGELUNGEN
Ab dem 01. Oktober 2022 gilt für ALLE Besuchenden
eine Testpflicht vor jedem Besuch sowie das Tragen einer FFP2 Maske.
Dies gilt für Besuche von Angehörigen, Seelsorgern, Betreuern, Richtern, Ärzten, Krankentransportdiensten, Dienstleistenden zur medizinisch-pflegerischen oder palliativen Versorgung und zur weiteren Grundversorgung.
Laut Allgemeinverfügung des Landes NRW vom 29.09.2022, gültig ab 01.10.2022
Testmöglichkeit in der Einrichtung (ohne Termin):
| montags, dienstags, donnerstags und freitags: | 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| mittwochs, samstags und sonntags: | 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Vielen Dank für Ihr Verständnis!


